Auf die Beschwerde des Kindesvaters wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Neumünster vom 10. Dezember 2010 teilweise abgeändert und wie folgt gefasst:
Gegen die Kindesmutter wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 750 € festgesetzt.
Im Übrigen werden die Anträge des Kindesvaters zurückgewiesen.
Die Beschwerde des Kindesvaters wird im Übrigen zurückgewiesen.
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