1. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Saarlouis vom 14. Oktober 2011 - 22 F 313/10 OV2 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2. Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.500 EUR festgesetzt.
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