Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den am 3. September 2015 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts Pankow/Weißensee betreffend die Zurückweisung ihres Ordnungsgeldantrags - 17 F 4042/15 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den am 3. September 2015 erlassenen Beschluss des Amtsgericht Pankow/Weißensee betreffend die Versagung von Verfahrenskostenhilfe für die Rechtsverfolgung im Vollstreckungsverfahren - 17 F 4042/15 - wird zurückgewiesen.
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