KG - Beschluss vom 08.10.2021
16 UF 120/21
Normen:
IntFamRVG § 44 Abs. 2; IntFamRVG § 44 Abs. 3; HKÜ Art. 13;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Pankow-Weißensee, vom 20.08.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 14 F 4043/21

Vollstreckung eines Rückführungsbeschlusses in die Russische FöderationZurückweisung eines Antrags auf VollstreckungsschutzGravierende Änderung von Verhältnissen seit einer Rückgabeentscheidung (vorliegend verneint)

KG, Beschluss vom 08.10.2021 - Aktenzeichen 16 UF 120/21

DRsp Nr. 2022/6559

Vollstreckung eines Rückführungsbeschlusses in die Russische Föderation Zurückweisung eines Antrags auf Vollstreckungsschutz Gravierende Änderung von Verhältnissen seit einer Rückgabeentscheidung (vorliegend verneint)

Der Antrag der Mutter vom 8. Oktober 2021, von der Vollstreckung des Rückführungsbeschlusses des Amtsgerichts Pankow vom 20. August 2021 - 14 F 4043/21 - abzusehen, wird zurückgewiesen.

Gerichtliche Kosten für das Vollstreckungsverfahren werden nicht erhoben. Die außergerichtlichen Kosten des Vollstreckungsverfahrens trägt die Mutter.

Normenkette:

IntFamRVG § 44 Abs. 2; IntFamRVG § 44 Abs. 3; HKÜ Art. 13;

Gründe:

I.