Der Antrag der Mutter vom 8. Oktober 2021, von der Vollstreckung des Rückführungsbeschlusses des Amtsgerichts Pankow vom 20. August 2021 -
Gerichtliche Kosten für das Vollstreckungsverfahren werden nicht erhoben. Die außergerichtlichen Kosten des Vollstreckungsverfahrens trägt die Mutter.
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