Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Ordnungsgeldbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Villingen-Schwenningen vom 26.04.2016 wird zurückgewiesen.
2.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 300 € festgesetzt.
I.
Die beteiligten Eltern streiten über die Festsetzung von Ordnungsgeld wegen wiederholter Verstöße gegen einen Umgangsausschluss.
Das Umgangsrecht der Antragsgegnerin mit dem gemeinsamen Kind der beteiligten Eltern A. H. (geb. 2005) wurde mit Senatsbeschluss vom 28.12.2015 (
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