1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Nauen vom 11.06.2024 -
2. Der Antragsgegner hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
1. Der Antragsgegner wendet sich gegen die Festsetzung eines Zwangsgelds zur Erzwingung einer Auskunfts- und Belegvorlageverpflichtung. Letztere ist gegen ihn durch Beschluss des Amtsgerichts Nauen vom 29.09.2023 - .../23 - (Bl. 122 Hauptakte 1 des Amtsgerichts, im Folgenden: HA 1 AG), rechtskräftig aufgrund der Entscheidung des Senats vom 08.03.2024 - .../23 - (Bl. 233 Hauptakte II. Instanz) zugunsten des Antragstellers tituliert worden. Wegen des Inhalts der Auskunfts- und Belegvorlageverpflichtung wird auf den Beschluss des Amtsgerichts vom 29.09.2023 verwiesen.
Der Antragsteller hat mit Schriftsatz vom 07.05.2024 (Bl. 257 Hauptakte 2 des Amtsgerichts, im Folgenden HA 2 AG) beantragt, gegen den Antragsgegner Zwangsmittel festzusetzen mit der Begründung, der Antragsgegner sei seiner Auskunfts- und Belegvorlageverpflichtung aus dem Beschluss vom 29.09.2023 nicht nachgekommen.
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