Mandatssituation 5.6: Übertragung der Alleinsorge

Autor: Kraft

Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren Muster

Herr und Frau Schuster haben sich im Scheidungsverfahren mit gerichtlich gebilligtem Umgangsvergleich darauf verständigt, ihre Kinder im Wege des Wechselmodells zu betreuen. Es zeigt sich jedoch, dass die Eltern ihre Trennung nicht verarbeiten können und ständig miteinander in Konflikt geraten. Der andauernde Streit belastet die Kinder stark. Die Eltern müssen wiederholt das Familiengericht anrufen, weil es ihnen nicht gelingt, gemeinsame Entscheidungen zu treffen. Herr Schuster kommt in die Beratung. Er möchte das Wechselmodell beenden und die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf sich beantragen.

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Weisen Sie Ihren Mandanten darauf hin, dass das Gericht zur Entscheidung des Falls mit großer Wahrscheinlichkeit ein familienpsychologisches Gutachten einholen wird, in dem auch seine Erziehungseignung untersucht werden wird. Informieren Sie ihn über die Kosten des Gutachtens (ab 3.000 Euro aufwärts).

Führen Sie dem Mandanten die Abwägung, die vom Gericht getroffen werden muss, vor Augen. Er soll sich selbstkritisch mit der Frage beschäftigen, welche Lösung für die Kinder die beste ist.

Die Belastung der Kinder ist nach Art und Wirkung konkret zu beschreiben.