EuGH - Urteil vom 01.10.2014
Rs. C-436/13
Fundstellen:
FamRB 2014, 402
FamRB 2015, 96
NJW 2014, 3355
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
Court of Appeal (England & Wales) (Civil division) (Vereinigtes Königreich) - 02.08.2013,

Vorabentscheidungsersuchen - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 - Art. 8, 12 und 15 - Zuständigkeit für Entscheidungen, die die elterliche Verantwortung betreffen - Verfahren betreffend das Sorgerecht für ein Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt im Wohnsitzmitgliedstaat seiner Mutter - Zuständigkeitsvereinbarung zugunsten eines Gerichts des Wohnsitzmitgliedstaats des Vaters des Kindes - Tragweite

EuGH, Urteil vom 01.10.2014 - Aktenzeichen Rs. C-436/13

DRsp Nr. 2014/14825

Vorabentscheidungsersuchen - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 - Art. 8, 12 und 15 - Zuständigkeit für Entscheidungen, die die elterliche Verantwortung betreffen - Verfahren betreffend das Sorgerecht für ein Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt im Wohnsitzmitgliedstaat seiner Mutter - Zuständigkeitsvereinbarung zugunsten eines Gerichts des Wohnsitzmitgliedstaats des Vaters des Kindes - Tragweite

Die nach Art. 12 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2201/2013 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 vereinbarte Zuständigkeit eines von den Trägern der elterlichen Verantwortung einvernehmlich angerufenen Gerichts eines Mitgliedstaats für Entscheidungen betreffend die elterliche Verantwortung erlischt mit dem Erlass einer rechtskräftigen Entscheidung in dem entsprechenden Verfahren.

Tenor: