Auf die befristete Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Bad Liebenwerda vom 16. Juli 2008 - Az. 21 F 70/07 - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
I.
Der Antrag der Kindesmutter auf (befristeten) Ausschluss des Umgangsrechts des Kindesvaters mit seiner Tochter L... wird zurückgewiesen.
II.
1. Der Kindesvater hat das Recht, beginnend ab dem 20. Juli 2009 das Kind L... wöchentlich am Montag in der Zeit zwischen 13.00 und 17.00 Uhr für die Dauer von bis zu zwei Stunden - ab Wiederaufnahme der Umgangskontakte für acht Begegnungen zunächst im Beisein einer kinderpsychologisch geschulten Aufsichtsperson - zu sehen.
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