Die Beschwerde der Mutter und die Anschlussbeschwerde des Vaters gegen den am 26. März 2018 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg -
Den Eltern wird aufgegeben, regelmäßig Beratungsgespräche bei einer Erziehungsberatungsstelle zu führen, wobei diese Gespräche durch zwei Berater moderiert werden sollen.
Die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen Mutter und Vater jeweils zur Hälfte. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt jeder Elternteil selbst.
Der Beschwerdewert wird auf 3.000 € festgesetzt.
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