Auf die Beschwerde des Antragsgegners werden der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Koblenz vom 15.10.2013 einschließlich des diesem zugrunde liegenden Verfahrens aufgehoben.
2.Die Sache wird an das Gericht des ersten Rechtszuges zur erneuten Behandlung und Entscheidung unter Beachtung der nachfolgenden Ausführungen des Senats sowie zur Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zurückverwiesen.
3.Der Verfahrenswert wird für das Beschwerdeverfahren auf 21.675 € (Scheidung: 12.750 € und Versorgungsausgleich: 8.925 €) festgesetzt.
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