Auf die Berufung der Antragstellerin wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - in Saarbrücken vom 19. Februar 2009 - 39 F 180/06 S - aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens - an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Tatbestand
und
I.
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