Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 23.12.2021 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Kerpen vom 22.11.2021 (
"Im Wege der externen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragsgegnerin bei der A AG mit der Vers.-Nr. X1 zugunsten des Antragstellers ein Anrecht in Höhe von 4.058,28 € auf dem vorhandenen Konto X2 bei der B, bezogen auf den 30.06.2012, begründet. Die A AG wird verpflichtet, diesen Betrag nebst 1,75 % Zinsen seit dem 30.06.2012 bis zur Rechtskraft dieser Entscheidung an die B zu zahlen."
Die weitergehende Beschwerde der Antragsgegnerin wird zurückwiesen.
2.Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
3.
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