OLG Brandenburg - Beschluss vom 26.01.2017
10 UF 48/16
Normen:
BGB § 1772;
Fundstellen:
FuR 2018, 262
Vorinstanzen:
AG Strausberg, vom 23.03.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 3 F 114/15

Voraussetzungen der Adoption einer Volljährigen

OLG Brandenburg, Beschluss vom 26.01.2017 - Aktenzeichen 10 UF 48/16

DRsp Nr. 2017/10208

Voraussetzungen der Adoption einer Volljährigen

Zu den Voraussetzungen der Adoption einer Volljährigen mit den Wirkungen einer Minderjährigenadoption.

Die Beschwerde der Anzunehmenden gegen den Beschluss des Amtsgerichts Strausberg vom 23. März 2016 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Der Beschwerdewert wird auf 3.000 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 1772;

Gründe:

I.

Mit notarieller Urkunde vom 19.11.2015 hat die volljährige Beteiligte zu 1. die Annahme als Kind durch den Beteiligten zu 2. mit der Wirkung der Minderjährigenannahme (Volladoption) beantragt. Der Annehmende ist der Ehemann der Beteiligten zu 3., der Mutter der Beteiligten zu 1. Sie hat ihre Einwilligung zur Adoption erteilt.

Durch Beschluss vom 23.3.2016 hat das Amtsgericht den Adoptionsantrag zurückgewiesen. Wegen der tatsächlichen Feststellungen und der Entscheidungsgründe wird auf den angefochtenen Beschluss Bezug genommen.

Hiergegen richtet sich die Beschwerde der Beteiligten zu 1. Sie trägt vor: