Auf die Beschwerde der Annehmenden wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Stadt2 vom 09.04.2018 wie folgt abgeändert:
Der Anzunehmende AB Nachname1, geboren am XX.XX.2016, wird von der Annehmenden CD Nachname1, geborene E, geboren am XX.XX.196X, als Kind angenommen. Der Anzunehmende erlangt durch die Annahme die rechtliche Stellung eines gemeinschaftlichen Kindes der Annehmenden und ihres Ehemannes FGH Nachname1 (Kindesvater).
II.Das Verfahren 1. und 2. Instanz ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten der Beteiligten werden nicht erstattet.
III.Der Beschwerdewert wird auf 50.000,-- festgesetzt.
I.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|