Auf die Beschwerde der Annehmenden wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln vom 19.11.2014 wie folgt abgeändert:
Die Annahme des Kindes M als gemeinsames Kind durch die Eheleute E und L und die Änderung des Geburtsnamens des Kindes in L wird ausgesprochen.
Kosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; ihre eigenen außergerichtlichen Kosten tragen die Beteiligten selbst.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
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