OLG Brandenburg - Beschluss vom 28.10.2013
3 WF 107/13
Normen:
BGB § 1909;
Vorinstanzen:
AG Prenzlau - 7 F 117/13 - 02.08.2013,

Voraussetzungen der Anordnung einer Ergänzungspflegschaft mit dem Wirkungskreis der Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht

OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.10.2013 - Aktenzeichen 3 WF 107/13

DRsp Nr. 2014/5752

Voraussetzungen der Anordnung einer Ergänzungspflegschaft mit dem Wirkungskreis der Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht

Die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft mit dem Wirkungskreis der Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht kann nur auf der Grundlage der §§ 1629 Abs. 2 Satz 3, 1796 BGB geschehen. Mithin ist dem betreffenden Elternteil die Vertretung insoweit zu entziehen, bevor von einer Verhinderung des Elternteils im Sinne von § 1909 Abs. 1 Satz 1 BGB ausgegangen werden kann.

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Beschwerdewert wird auf 1.000 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 1909;

Gründe: