1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den am 27. August 2014 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in St. Wendel - 16a F 19/11 UG - wird zurückgewiesen.
2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Beschwerdewert: 3.000 EUR.
I.
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