LG Köln, vom 06.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 6 T 683/04
Voraussetzungen der Anordnung einer Vermögensbetreuung
OLG Köln, Beschluss vom 02.02.2005 - Aktenzeichen 16 Wx 17/05
DRsp Nr. 2005/5578
Voraussetzungen der Anordnung einer Vermögensbetreuung
Die weder auf einer psychischen Erkrankung noch auf einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung beruhende Unfähigkeit eines Betroffenen, seine Vermögensangelegenheiten sinnvoll und realitätsbezogen zu regeln, rechtfertigt nicht die Anordnung einer Betreuung mit dem Aufgabenkreis "Vermögenssorge".
Normenkette:
BGB § 1896 Abs. 1 ;
Gründe:
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