Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Freiburg vom 19.09.2014 (44 F 1772/14) wird zurückgewiesen.
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3.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
4.Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird festgesetzt auf 3.000 €.
I.
Die Beteiligten sind die Eltern der am 11.01.2006 geborenen J. und des am 08.10.2009 geborenen J.. Der Antragsteller begehrt eine Umgangsregelung, nach der die gemeinsamen Kinder im Ergebnis etwa zwei Drittel ihrer Zeit bei ihm verbringen, hilfsweise die Anordnung eines Wechselmodells.
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