Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Haldensleben vom 12. Februar 2009 in Gestalt des Nichtabhilfebeschlusses vom 30. April 2009 aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Familiengericht zurückverwiesen.
Der Beschwerdewert beträgt EUR 406,86.
I.
Die Parteien haben am 14. Mai 1999 geheiratet. Am 30. April 2008 hat der Antragsteller einen Ehescheidungsantrag anhängig gemacht.
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