I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Zossen vom 15.06.2015 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller hat die Kosten der Beschwerde zu tragen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis 4.000 € festgesetzt.
II. Der Antragsgegnerin wird Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwältin B... G..., B..., bewilligt.
I.
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