Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Cottbus vom 20. November 2018 - Az.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsteller zu tragen.
Der Beschwerdewert wird auf 5.000 EUR festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
1.
Der Antragsteller ist der durch Beschluss des Amtsgerichts Cottbus vom 4. November 2002 - Az.
Der Angenommene erstrebt die Aufhebung des Annahmeverhältnisses insgesamt, weil er von dem (verstorbenen) annehmenden Ehemann mehrfach beschimpft und körperlich bedroht worden und das Verhältnis unüberbrückbar zerrüttet sei; die Annehmende habe ihren Ehemann aufgrund gleichgelagerter Probleme verlassen.
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