Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bad Kreuznach vom 19. Januar 2011 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
Der Beschwerdewert wird auf 2.952,90 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Der Antragsteller begehrt mit dem am 01.06.2011 bei Gericht eingegangenen Antrag die Aussetzung der Kürzung seiner laufenden Versorgungsbezüge.
Durch Urteil des Amtsgerichts Bad Kreuznach vom 19.8.2008, rechtskräftig seit dem 07.10.2008, wurde die Ehe der Beteiligten zu 1) und 2) geschieden. Der Versorgungsausgleich wurde entsprechend den Feststellungen des angefochtenen Beschlusses geregelt.
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