Auf die Beschwerden des Antragstellers und der weiteren Beteiligten wird der am 7. Dezember 2017 erlassene Beschluss des Amtsgerichts Pankow/Weißensee -
Die durch Beschluss des Amtsgerichts Pankow/Weißensee vom 14. November 2013 -
Von der Erhebung gerichtlicher Kosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.977,98 EUR festgesetzt.
I.
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