Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Aussetzungsbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Braunschweig vom 22.01.2018 in der Form des Nichtabhilfebeschlusses vom 12.02.2018 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Der Verfahrenswert wird auf 500,00 € festgesetzt.
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