Voraussetzungen der Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit
OLG Thüringen, Beschluß vom 26.09.1996 - Aktenzeichen 6 W 294/96
DRsp Nr. 1998/3115
Voraussetzungen der Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit
1. Zu den Voraussetzungen der Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit.2. Die gemäß § 49FGG vorgeschriebene Anhörung des Jugendamtes macht dieses noch nicht zum Verfahrensbeteiligten