Auf die (sofortige) Beschwerde des Antragsgegners - Kindesvaters - vom 30.04.2010 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Pirna vom 13.04.2010 (34 F 173/10) in der Fassung der Teilabhilfeentscheidung vom 04.05.2010 dahingehend geändert, dass dem Antragsgegner zur Wahrnehmung seiner Rechte im ersten Rechtszug im Rahmen bewilligter Verfahrenskostenhilfe rückwirkend ab Antragstellung Rechtsanwältin ..., ..., beigeordnet wird.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|