Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Versorgungsausgleich in Ziffer 2 des Endbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Erlangen vom 7.10.2014 unter Fortgeltung des Versorgungsausgleichs im Übrigen geändert und wie folgt neu gefasst:
Absätze 2 und 3:
Im Wege der externen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsstellers bei der S... AG - BSAV Beitragsorientierte S... AV 60 (Vers.Nr. ...) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 19.502,50 Euro bei der A... L... L... auf Gegenseitigkeit, bezogen auf den 30.11.2013, nach Maßgabe des Vertragsangebots vom 21.10.2014 begründet. Die S... AG wird verpflichtet, diesen Betrag nebst 4,92 % Zinsen seit dem 01.12.2013 an die A... L... L... auf Gegenseitigkeit zu zahlen.
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