Die Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor der angefochtenen Entscheidung zur Hauptsache abgeändert und wie folgt neu gefasst wird:
Der Antrag wird als unzulässig verworfen.
Im Übrigen bleibt es bei der angefochtenen Entscheidung.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird festgesetzt auf 1000 €.
I.
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