Der Antragsteller wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, seine Beschwerde gegen den von dem Amtsgericht - Familiengericht - Bonn am 03.09.2012 erlassenen Beschluss - 407 F 150/12 - ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen.
Für den Antragsteller besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 08.01.2013.
I.
Mit bei dem Amtsgericht am 08.05.2012 eingegangenem Schriftsatz vom selben Tag betreibt der Antragsteller die Scheidung der von den Beteiligten am 06.05.1994 geschlossenen Ehe.
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