1. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Dippoldiswalde vom 28.06.2013 (am 04.07.2013 zur Geschäftsstelle gelangt), Az.: 6 F 450/11, wird zurückgewiesen.
2. Die Antragstellerin/Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin und der Antragsgegner sind die Eltern des Kindes V., geboren am xxx. Die beiden üben die elterliche Sorge (mit Ausnahme des Aufenthaltsbestimmungsrechts, welches allein der Antragstellerin zusteht) gemäß Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Meißen vom 18.10.2010 gemeinsam aus.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|