Auf die weitere Beschwerde des Betroffenen werden die Beschlüsse der 1. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 07.01.2009 - 1 T 377/07 - und des Amtsgerichts Köln vom 26.06.2007 - 51 XVII K 1055 - dahingehend abgeändert,
dass der Beteiligte zu 2., Herr Rechtsanwalt L. T., als Berufsbetreuer zum Kontrollbetreuer für folgenden Aufgabenkreis bestellt wird:
Geltendmachung von vermögensrechtlichen Rechten des Betroffenen gegenüber dem Bevollmächtigten und Prüfung, ob die Vollmacht in vermögensrechtlichen Angelegenheiten zu widerrufen ist.
Die Kontrollbetreuung erstreckt sich nicht auf die persönlichen Angelegenheiten des Betroffenen.
Die Ausführung dieses Beschlusses wird dem Amtsgericht Köln übertragen.
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