Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Halle vom 9. Januar 2024 wird auf Kosten der weiteren Beteiligten zu 1 zurückgewiesen.
Wert: 633 €
I.
Die Beteiligte zu 1 begehrt die Festsetzung einer Vergütung für ihre Tätigkeit als Betreuerin.
Mit Beschluss vom 8. Dezember 2022 bestellte das Amtsgericht die Beteiligte zu 1 mit Wirkung zum 1. Januar 2023 als Betreuerin für die Betroffene. Mit weiterem Beschluss vom 2. Januar 2023 stellte es fest, dass die Beteiligte zu 1, die zuvor keine berufsmäßigen Betreuungen geführt hatte, die ihr übertragene Betreuung ab dem 1. Januar 2023 berufsmäßig führt. Am 1. Juni 2023 wurde die Beteiligte zu 1 auf ihren Antrag als Berufsbetreuerin registriert.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|