Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Schwäbisch Hall vom 16.09.2013 wird
zurückgewiesen.
2.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Beschwerdewert: 3.000,00 €
I.
Die Antragstellerin und der Antragsgegner sind die Eltern der am....2012 geborenen L. Die Eltern, die nicht verheiratet sind oder waren, üben die elterliche Sorge aufgrund einer Sorgerechtserklärung (Bl.7 d.A.) gemeinsam aus.
L. kam gesundheitlich beeinträchtigt auf die Welt. Ihre Entwicklung ist verzögert; ihre Sehfähigkeit ist eingeschränkt. Wegen Einzelheiten wird auf den Bericht des Universitätsklinikums vom 06.11.2012 (Bl. 8 ff d.A.) sowie auf den Bericht des Jugendamtes vom 14.06.2013 (Bl. 25/29 d.A.) Bezug genommen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|