Voraussetzungen der Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts gegenüber der leiblichen Mutter
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 04.09.2002 - Aktenzeichen 2 UF 228/02
DRsp Nr. 2004/8803
Voraussetzungen der Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts gegenüber der leiblichen Mutter
Der leiblichen Mutter kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur dann entzogen werden, wenn feststeht, dass andernfalls das geistige, seelische oder körperliche Wohl des Kindes durch unverschuldetes Erziehungsversagen der Mutter gefährdet wäre und diese Gefährdung auch durch mildere Maßnahmen nicht abgewendet werden kann. Dass ein Kind bei Pflegeeltern besser aufgehoben wäre als bei der Mutter, ist dabei ohne Bedeutung.