OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 04.09.2002
2 UF 228/02
Normen:
BGB § 1632 Abs. 4 § 1666 § 1666a ;
Fundstellen:
FamRZ 2003, 1316

Voraussetzungen der Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts gegenüber der leiblichen Mutter

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 04.09.2002 - Aktenzeichen 2 UF 228/02

DRsp Nr. 2004/8803

Voraussetzungen der Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts gegenüber der leiblichen Mutter

Der leiblichen Mutter kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur dann entzogen werden, wenn feststeht, dass andernfalls das geistige, seelische oder körperliche Wohl des Kindes durch unverschuldetes Erziehungsversagen der Mutter gefährdet wäre und diese Gefährdung auch durch mildere Maßnahmen nicht abgewendet werden kann. Dass ein Kind bei Pflegeeltern besser aufgehoben wäre als bei der Mutter, ist dabei ohne Bedeutung.

Normenkette:

BGB § 1632 Abs. 4 § 1666 § 1666a ;
Fundstellen
FamRZ 2003, 1316