Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Zwangsgeldbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bad Segeberg vom 4. April 2019 (
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden zwischen den Verfahrensbeteiligten nicht erstattet.
III.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1000 € festgesetzt.
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