OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.10.2002 - Aktenzeichen 16 WF 107/02
DRsp Nr. 2004/15205
Voraussetzungen der Erörterungsgebühr
»Eine Erörterung kann sich darauf beschränken, ob eine Klage oder ein Rechtsmittel zurückgenommen wird, ob die Zustimmung des Gegners zu einer Klagerücknahme erforderlich ist und welche Rechtsfolgen die Klagerücknahme zeitigt. Ob die Sach- und Rechtslage erörtert wurde, ist im Freibeweis zu ermitteln.«