I. Die Ehe der Antragstellerin und des Antragsgegners, in der beide den Ehenamen "L." führten und aus der der am 24. Oktober 1991 geborene Sohn Richard hervorgegangen ist, wurde am 12. Dezember 1996 rechtskräftig geschieden; das Sorgerecht für Richard wurde der Antragstellerin übertragen. Die Antragstellerin ist seit dem 1. März 2002 wieder verheiratet. Sie führt in ihrer neuen Ehe den Ehenamen "S. ", den auch die beiden aus dieser Verbindung hervorgegangenen Söhne tragen.
Am 8. April 2002 hat die Antragstellerin beantragt, die Einwilligung des Antraggegners in die Änderung des Familiennamens des gemeinsamen Sohnes Richard in "S.-L." zu ersetzen. Der Antragsgegner ist diesem Antrag entgegengetreten.
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