1. Auf die Beschwerde des Vaters wird der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 15.3.2021 abgeändert und der Antrag abgewiesen.
2. Kosten und Auslagen werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten nicht erstattet.
3. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Gegenstand des Verfahrens ist die Ersetzung der Einwilligung des Vaters in die Adoption seines Kindes.
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