Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Im Übrigen trägt die Beschwerdeführerin die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Verfahrenswert wird auf 3.000 € festgesetzt.
A.
Der Senat entscheidet ohne erneute mündliche Anhörung.
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