I.
Die Beteiligten zu 1. und 2. sind die Eltern der betroffenen, nicht ehelich geborenen Kinder. Zunächst hatte die Kindesmutter das alleinige Sorgerecht.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|