Die Beschwerde des Vaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts Pankow/Weißensee vom 15. August 2011 - 22 F 8877/10 - wird auf seine Kosten bei einem Verfahrenswert von 3.000,00 Euro zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Der Antragsteller und die Antragsgegnerin sind die nicht miteinander verheirateten Eltern des am ######### geborenen Kindes #### ### . Das Kind lebt seit seiner Geburt im Haushalt der Mutter. Der Vater hat die Vaterschaft anerkannt. Bis zum kurzfristigen Umzug der Mutter mit dem Kind nach ### Ende ####### hatte der Vater regelmäßig Kontakt zu seinem Sohn.
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