Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Offenbach am Main vom 8.4.2013 aufgehoben.
Der Antrag der Antragstellerin wird zurückgewiesen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.
Der Wert für das Verfahren wird auf € 3.000 festgesetzt.
Die Kindeseltern streiten um die Frage, ob das betroffene Kind weiterhin den Familiennamen des Kindesvaters trägt.
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