Im ersten Rechtszug hat die Klägerin hinsichtlich des Trennungsunterhalts laufenden Unterhalt in Höhe von monatlich 1.003,28 DM ab dem Monat Juni 1998 sowie rückständigen Trennungsunterhalt für den Zeitraum Februar 1998 bis einschließlich Mai 1998 in Höhe von insgesamt 4.013,12 DM (4 Monate à 1.003,28 DM) begehrt.
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