Voraussetzungen der Herabsetzung oder Befristung zeitlich unbegrenzt titulierten Aufstockungsunterhalts
SchlHOLG, Beschluss vom 27.11.2009 - Aktenzeichen 10 WF 140/09
DRsp Nr. 2010/6706
Voraussetzungen der Herabsetzung oder Befristung zeitlich unbegrenzt titulierten Aufstockungsunterhalts
Eine Herabsetzung und Befristung des bislang (nach altem Recht) zeitlich unbegrenzt titulierten Aufstockungsunterhalts kommt nach dem Grundsatz der Eigenverantwortung desto eher in Betracht, je geringer die ehebedingten Nachteile sind.
Die gemäß § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO zulässige Beschwerde hat keinen Erfolg. Zu Recht hat das Familiengericht der Beklagten die Prozesskostenhilfe versagt. Die Rechtsverteidigung der Beklagten hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (§114 ZPO).
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