OLG Thüringen - Beschluss vom 09.01.2014
3 W 582/13
Normen:
BGB § 1170; BGB § 1913; ZPO § 867; GBO § 13; GBO § 29;

Voraussetzungen der Löschung einer ZwangssicherungshypothekAnforderungen an den Nachweis der Nichtexistenz der Gläubigerin

OLG Thüringen, Beschluss vom 09.01.2014 - Aktenzeichen 3 W 582/13

DRsp Nr. 2014/6201

Voraussetzungen der Löschung einer Zwangssicherungshypothek Anforderungen an den Nachweis der Nichtexistenz der Gläubigerin

Es ist ausreichend, wenn der Antragsteller den ihm obliegenden Nachweis der Nichtexistenz der Gläubigerin bezogen auf den Zeitpunkt der Eintragung der Zwangssicherungshypothek führt. Der (wirksame) Antrag des Gläubigers ist im Hinblick auf § 867 Abs. 1 S. 1 ZPO Wirksamkeitsvoraussetzung der Eintragung; fehlt er, führt eine gleichwohl eingetragene Zwangssicherungshypothek zur Unrichtigkeit des Grundbuchs.

Auf die Beschwerden des Antragstellers werden die Zwischenverfügungen des Amtsgerichts - Grundbuchamt - H. vom 12.07.2013 und vom 11.09.2013 - Nichtabhilfeentscheidung vom 29.11.2013 - aufgehoben.

Normenkette:

BGB § 1170; BGB § 1913; ZPO § 867; GBO § 13; GBO § 29;

Gründe:

I.