1. Die Beschwerde vom 17.12.2017 wird zurückgewiesen.
2. Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3000 € festgesetzt.
4. Der Antrag der Beschwerdeführerin auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe wird zurückgewiesen.
5. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I
Die Beschwerdeführerin ist die Mutter des gemeinsamen Kindes ...................., geboren am ................. Die Kindesmutter und der Kindesvater waren nicht miteinander verheiratet und haben nach polnischem Recht die gemeinsame elterliche Sorge. Am 10.7.2017 ist die Kindesmutter mit ................... nach Hamburg gereist.
Die Eltern streiten darüber, ob der Vater sein Sorgerecht in Polen ausgeübt hat, ob er damit einverstanden war, dass ................... mit seiner Mutter nach Hamburg zieht und ob einer Rückführung Art. 13 HKÜ wegen einer Gefährdung des Kindeswohls entgegensteht.
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