I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 2 gegen die am 24. August 2018 verkündete einstweilige Anordnung des Amtsgerichts - Familiengerichts - Naumburg wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor der einstweiligen Anordnung zur Klarstellung wie folgt neu gefasst wird:
1. Die Beteiligte zu 2 wird verpflichtet, das (am 17.Oktober 2011 geb.) Kind K. R. innerhalb von 2 Wochen ab der Zustellung des Beschlusses des Senats in die Ukraine zurückzuführen.
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