Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 3.798,00 € festgesetzt.
I.
Der Beklagte ist der Vater der minderjährigen Kläger, die im Haushalt ihrer Mutter, der gesetzlichen Vertreterin, leben und von dieser betreut und versorgt werden. Die Kläger verfügen weder über Einkommen noch Vermögen.
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